Hundeschule Berndorf
Du und Dein Hund

 

Denk daran!

Information zum NÖ Hundehaltegesetz und zur
NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023, geltend seit 1. Juni 2023

Durch die Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes, die am 1. Juni 2023 in Kraft getreten ist, sollen weitere Gefährdungen von Personen durch Hunde möglichst vermieden werden.

Als Maßnahmen dafür sind unter anderem neu vorgesehen:

• Meldepflicht für alle seit 1. Juni  2023 neu angeschaffenen Hunde bei der örtlich zuständigen Gemeinde – jedoch mit zahlreichen Ausnahmen (Jagdhunde, Behindertenhunde, etc.)

• Verpflichtender „NÖ Hundepass“
(allgemeine Sachkunde) für Halterinnen und Halter von Hunden vor der Aufnahme einer Hundehaltung ab 1. Juni 2023 – Vorlage des NÖ Hundepasses bei der Meldung des Hundes (mit Nachfrist bis sechs Monate für die Vorlage)

• Einführung einer einheitlichen
Haftpflichtversicherung (€ 725.000 pro Hund für Personen- und Sachschäden) für alle Hundehalterinnen und Hundehalter – Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Meldung eines Hundes bei der Gemeinde

• Übergangsbestimmung:
Nachweis der Haftpflichtversicherung bis zum 1. Juni 2025 bei der Gemeinde für vor dem 1. Juni 2023 gehaltene Hunde

• Festlegung einer neuen Obergrenze zur Haltung von Hunden:
  Maximal 5 Hunde in einem Haushalt.

Nähere und weitere Informationen auf der Website der NÖ Landesregierung:
 https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html